Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand
a. IPM Immobilien bietet per Exposé, Anzeigen oder auf Seiten im Internet Immobilien zum Kauf oder zur Miete an. IPM Immobilien führt regelmäßig eine Überprüfung und Aktualisierung der Webseiten durch.
b. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen IPM Immobilien und den Miet- und Kaufinteressenten/Verkaufspartnern für Immobilien.
2. Maklervertrag
a. Grundsätzlich gilt der Maklervertrag in Verbindung mit den vorliegenden AGBs.
b. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und IPM Immobilien kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande (z.B. Inhalte des jeweiligen Exposés, Besichtigung, Verkaufs/Vermietungsgespräch).
3. Laufzeit
Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Maklervertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragende gekündigt hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit IPM Immobilien andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden, auch für den entgangenen Gewinn.
4. Vorkenntnis
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
5. Vertraulichkeit
Unsere Objektexposés oder Informationen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs/des Mailverkehrs, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
6. Provisionsanspruch
a. Der Provisionsanspruch bei Kauf/Verkauf ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages verdient und fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-und/oder -Vermittlungstätigkeit beruht (unabhängig von der Vertragserfüllung zwischen den Parteien).
b. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist beträgt die Provision im Falle des Verkaufs/Kaufs 3 % zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer aus der Kaufpreissumme, berechnet auf Grundlage der Kaufpreissumme zzgl. aller anderen/zusätzlichen Leistungen, die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurden.
c. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung und auch die Fälligkeitsvoraussetzung werden nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
d. Der Provisionsanspruch aus einem Mietvertragsabschluss ist verdient mit Unterzeichnung des Mietvertrages. Sofern nichts anderes vereinbart ist: 1,5 Monatsmieten zzgl. jeweils gültiger MWST.
e. Grundsätzlich gilt, dass sich die Höhe des Provisionsanspruch aus allen zwischen Käufer und Verkäufer/Mieter-Vermieter vereinbarten Leistungen berechnet.
f. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Vertrag über ein anderes Objekt desselben Verkäufers zustande, ist der Käufer ebenfalls zur Zahlung der entsprechenden Provision verpflichtet. (Höhe siehe §6ff. insbesondere b-d))
g. Gleiches gilt für Mietwohnungen, sofern eine andere Wohnung als die ursprünglich angebotene des gleichen Vermieters angemietet wird.
h. Kommt statt des Kaufvertrages ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
i. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages (z.B. Käufer und Verkäufer; Mieter und Vermieter) provisionspflichtig tätig zu werden.
7. Haftung
a. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird von IPM Immobilien keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
b. Alle Angebote sind unverbindlich.
c. IPM Immobilien übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Immobilienkauf-, Miet-, oder Servicevertrages, der durch ein Angebot durch Exposé oder auf der Internet-Plattform der IPM Immobilien zustande kommt. Ausgeschlossen sind insbesondere Haftungsansprüche gegen IPM Immobilien für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden.
d. Für eigene Inhalte (z.B. in Exposés oder Webseite) ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
e. Für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Haftung ausgeschlossen.
8. Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
9. Sonstiges
a. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.
b. IPM Immobilien behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Webseiten der IPM Immobilien veröffentlicht sind.
c. Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich die IPM Immobilien schriftlich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.
d. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
e. Es gilt deutsches Recht.
f. Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird Würzburg als Gerichtsstand vereinbart.
Würzburg 1/1/2019